In einer Gemeinde in Sachsen-Anhalt müssen Kinder geimpft sein, um einen Kita-Platz zu bekommen. Eine Familie beschwerte sich nun.
Osterfeld. Wollen Eltern in der sachsen-anhaltinischen Verbandsgemeinde Wethautal ihre Kinder in der Kita betreuen lassen, so gilt: Nur, wenn der Nachwuchs geimpft ist, wird ein Kita-Platz vergeben.
Wie die Mitteldeutsche Zeitung am Dienstag berichtete, seien zwei Kinder einer Familie aus dem Droyßiger Zeitzer Forst für die Betreuung im Wethautal abgelehnt worden, weil sie nicht über den entsprechenden Impfschutz verfügen. Die Eltern der Kinder hätten sich daraufhin an das zuständige Jugendamt gewandt.
Die Impfregel ist nach Angaben der Mitteldeutschen Zeitung in Paragraf 16 der Kita-Benutzungssatzung der Verbandsgemeinde bereits seit 2013 festgehalten: „Vor Aufnahme eines Kindes in einer Tageseinrichtung ist der Impfschutz durch Vorlage des Impfausweises nachzuweisen. Die Sorgeberechtigten sind verpflichtet, den Impfschutz des Kindes regelmäßig zu kontrollieren und zu vervollständigen. Maßgeblich sind dabei die Empfehlungen der ständigen Impfkommission.“
Impflicht: Wethautal hat strengste Regelung der Region
Verbandsgemeindebürgermeisterin Kerstin Beckmann (FDP) machte nach Angaben der Mitteldeutschen Zeitung vor dem Hauptausschuss deutlich, dass sie an dieser Regelung festhalten wolle. Ihr sei apport durchaus bewusst, „dass sich hinter unserer Satzung eine Impfpflicht verbirgt und nicht nur eine Impfberatung, wie sie das Infektionsschutzgesetz vorsieht“.
Das Wethautal verfügt mit der festgelegten Impfpflicht über die strengste Regelung der Region, heißt es in der Mitteldeutschen Zeitung. In den Satzungen anderer Kitas in der Region sei lediglich eine Impfberatung vorgesehen. (nqq)
Quelle: https://www.derwesten.de/
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