Thursday, April 8, 2021

Ermittlungsergebnisse Und Flugdaten Von Mh17 Werden Als Geheim Eingestuft

Ermittlungen« zum Absturz des malaysischen Passagierflugzeugs MH 17: Geheimabkommen vom 8. August enthüllt
von Eric Zuesse

Am vergangenen Samstag, dem 13. August 2014, veröffentlichte dann Global Research News den ersten englischsprachigen Bericht in dieser Angelegenheit, der sich auf den zweiten oben zitierten russischsprachigen Artikel bezog, der am 12. August auf der Internetseite gorduna.com erschienen war. Global Research kommt dabei zu dem Schluss, dass »die Absturzursache von Flug MH 17 als geheim eingestuft wird«.

(Anmerkung von ZZA: Dann ist die Schuldfrage ja wohl eindeutig. Oder? WARUM WERDEN DANN DIE SANKTIONEN GEGEN RUSSLAND NICHT AUFGEHOBEN??? NEIN SIE WERDEN SOGAR NOCH VERSCHÄRFT: VON DEN USA ABER SELBST MACHEN SIE MILLIARDEN DEALS MIT RUSSLAND. Diese Sanktionen sollten niemals Russland treffen, sondern die EU)

In einer Kurzmeldung in russischer Sprache der ukrainischen Nachrichtenagentur UNIAN vom 12. August heißt es zu den Ursachen des Absturzes des malaysischen Passagierflugzeugs MH 17 am 17. Juni lapidar, am 8. August habe Juri Boytschenko, ein Sprecher der ukrainischen Bundesanwaltschaft, erklärt: »Die Ergebnisse [der Ermittlungen] werden nach Abschluss der Ermittlungen sowie mit Zustimmung évanouir Parteien, die die entsprechende Vereinbarung unterzeichnet haben, bekannt gegeben.« (Automatisierte Übersetzung durch Google.)


Weiter heißt es dort:
»Entsprechend den Bestimmungen der Vier-Parteien-Vereinbarung, die am 8. August zwischen der Ukraine, den Niederlanden, Belgien und Australien [alle diese Länder sind Verbündete der Vereinigten Staaten und arbeiten mit diesen eng in dem neuen Kalten Krieg gegen Russland zusammen] getroffen wurde, werden die Informationen über die Ermittlungen im Zusammenhang mit der Katastrophe der malaysischen Boeing 777 nicht offen gelegt.«

Mit anderen Worten wird die offizielle »Untersuchung« des Absturzes von vier Ländern durchgeführt, die als amerikanische Verbündete Russland feindlich gegenüberstehen. Zudem gehört eines dieser vier Länder, die Ukraine, zu den Hauptverdächtigen im Zusammenhang mit dem Abschuss dieses Passagierflugzeugs und führt gleichzeitig einen offenen Krieg zur ethnischen Säuberung des Südostens der Ukraine von prorussischen Bevölkerungsteilen.

In der anfänglichen Berichterstattung westlicher Medien zum Absturz von MH 17 wurde die Propagandalinie der ukrainischen Regierung fast wörtlich wiedergegeben, nach der das Flugzeug wahrscheinlich von prorussischen Rebellen in der Region abgeschossen worden sei, die zudem versuchten, die Kampfflugzeuge der ukrainischen Regierung abzuschießen, die sie ständig aus der Luft angreifen. In einigen Artikeln und Meldungen wurde sogar spekuliert, dass möglicherweise Russland selbst das Flugzeug abgeschossen habe.

Wenn die oben zitierte Meldung der ukrainischen Nachrichtenagentur zutrifft, kann man praktisch ausschließen, dass die Ermittlungsergebnisse veröffentlicht werden, sollten sie darauf hindeuten, dass die ukrainische Regierung (die laut dieser Meldung ein Vetorecht hinsichtlich der Veröffentlichung der Untersuchungsergebnisse besitzt) für den Abschuss des Flugzeugs verantwortlich ist.

Ebenfalls am 12. August titelte die ebenfalls der ukrainischen Regierung nahestehende Nachrichtenseite gorduna.com: »GPU: Die Ergebnisse der Ermittlungen im Falle des Absturzes der Boeing 777 werden mit Zustimmung der Vertragsparteien veröffentlicht« (automatisierte Übersetzung durch Google) und schrieb dann weiter: »Informationen über den Absturz von Flug MH 17 in der Region Donezk werden veröffentlicht, wenn die Zustimmung évanouir Parteien vorliegt, die an den Ermittlungen beteiligt waren.« Als Quelle beruft sich Gorduna ausschließlich auf die Nachrichtenagentur UNIAN. Andere Nachrichtenagenturen oder Nachrichtenredaktionen gingen der Meldung nicht weiter auf den Grund.

Bis zum 23. August dieses Jahres schien es, dass damit in dieser Angelegenheit das letzte Wort gesprochen wäre, zumindest soweit es Nachrichtenmeldungen betrifft. Bei diesen beiden zitierten Meldungen handelte es sich dann eben nur um kleine Nachrichten»enten« in russischer Sprache, die von Unterstützern der von Obama eingesetzten Regierung in Kiew lediglich in der Ukraine veröffentlicht wurden. Andere Medien innerhalb und außerhalb der Ukraine ignorierten die Meldung einfach.

Gegen diese Formulierung könnte man einwenden, dass sie in gewisser Hinsicht eine Vereinfachung darstellt, denn tatsächlich sollen die Ergebnisse nur dann und in dem Ausmaß geheim bleiben, in dem die ukrainische Regierung als Verursacher des Flugzeugabsturzes ermittelt wurde. Anders gesagt werden diese »Ermittlungsergebnisse« nur dann veröffentlicht, wenn die ukrainische Regierung und die anderen drei an der Untersuchung beteiligten Länder dies einstimmig beschließen.

Stellen wir uns doch einmal Ermittlungen in einem Fall von Massenmord vor, bei dem 298 unschuldige Menschen abgeschlachtet wurden und in dem es nur drei Verdächtige gibt (in unserem Fall die Ukraine, die prorussischen Rebellen und Russland selbst). Einer dieser drei Verdächtigen ist per Veto nun in der Lage, die Veröffentlichung der Ermittlungsergebnisse zu verhindern. Beziehen wir dieses Beispiel nun auf unseren Fall, in dem die Ukraine sowohl Verdächtiger als auch »Ermittler« mit Vetovollmacht ist. Keiner der beiden anderen Verdächtigen verfügt über ähnliche Vetovollmachten im Zusammenhang mit dieser »Ermittlung«.

In gewisser Hinsicht ist es eigentlich unerheblich, ob die offiziellen Ergebnisse der Ermittlung im Zusammenhang mit dem Absturz jemals veröffentlicht werden. Das gilt für jede »Ermittlung« dieser Art, an der einer der Hauptverdächtigen der zu untersuchenden Tat beteiligt ist und zugleich noch über eine Vetovollmacht verfügt. Die internationale Gemeinschaft müsste sich offensichtlich völlig zum Narren machen, sollte sie einer solchen Ermittlung in irgendeiner Weise Glauben schenken. Ist der Fall damit abgeschlossen?

US-Präsident Barack Obama konnte sich mit seiner Verschärfung der Wirtschaftssanktionen gegen Russland durchsetzen, auf die er unter Bezug auf den Flugzeugabschuss pochte. Wer braucht denn schon eine rechtsstaatlichen Prinzipien genügende Ermittlung, um den Urheber dieses Massenmordes festzustellen? Obama sicher nicht. Denn letztlich trägt er selbst eine massive Mitverantwortung, weil er hinter den ethnischen Säuberungen steht, ohne die das Flugzeug nicht abgeschossen worden wäre. Der Abschuss des Flugzeugs lässt sich direkt auf die Politik des Weißen Hauses zurückführen, das bereits schon alles, was es mit dem Abschuss erreichen wollte, auch erreicht hat.

Diese 298 Menschen sind genauso Opfer dieses von den USA ausgelösten Krieges wie die Ukrainer, die in den Regionen der Ukraine leben, die bei den Präsidentschaftswahlen 2010 mit überwältigender Mehrheit für Janukowytsch als ukrainischen Präsidenten stimmten, den Obama dann 2014 stürzte. Obama wollte verhindern, dass ein solcher Präsident jemals wieder in der Ukraine gewählt würde; und deshalb will man dessen Wähler jetzt loswerden, und die Methode dazu sind die gegenwärtig schon stattfindenden ethnischen Säuberungen.

Aber die Bewohner der Ostukraine kommen in den westlichen Nachrichtensendungen und in der Berichterstattung eben nicht zu Wort, und niemand im Westen fragt diese Opfer, was sie von der ukrainischen Regierung halten, die Obama eingesetzt hat. Vielleicht ist dies auch der Grund, warum sich dort ein bewaffneter Widerstand gegen das Regime in Kiew gebildet hat.

Was nun den Abschuss der Passagiermaschine MH 17 angeht, so liegen bereits weitaus mehr Informationen vor, als die offiziellen »Ermittlungen«, wenn ihre Ergebnisse überhaupt veröffentlicht werden, enthüllten könnten. Sie weisen sehr deutlich dem ukrainischen Militär die Schuld für den Abschuss zu, der nur ein weiteres Beispiel für ihre »Operationen unter falscher Flagge« ist. Aber entgegen der Behauptung der ukrainischen Regierung, nach der die Rebellen das Flugzeug »versehentlich« abgeschossen hätten, schoss die Ukraine das Flugzeug mit tödlicher Absicht und in vollem Wissen um die Folgen ab.

Originalartikel von Kopp online

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