Thursday, October 24, 2019

Die Betreuungsanstalt (Deutschland) Geht Durch' Ohr Und Es Bleibt Nichts Im Kopf!

Zulassungsbescheinigung Punkt C.4c"Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen."Das heißt daß gleichgültig dessen, wer auch immer "Zulassungsbescheinigung Teil I und II" in Händen hält, ist NICHT der Eigentümer des Fahrzeuges.




Wer ist dann der Eigentümer (Deines) des Fahrzeugs?

Es steht sogar oben drauf, für alle die Lesen können und nicht nur Hüpfen und Klatschen in der Schule hatten:

"Europäische Gemeinschaft (Wer auch immer das ist!)"
"Bundesrepublik Deutschland"

Indes wird man auch niemals Eigentümer werden, weil einem dazu das "Original-Hersteller-Zertifikat" fehlt, welches bei Produktionsbeginn (Geburt) von jedem Hersteller für jedes Fahrzeug ausgestellt wird / werden muss.

Es gibt beim Händler nicht umsonst den Service der Zulassung bei Neufahrzeugen - auch wenn er kostenlos ist.

Versuch Mal beim Neuwagenkauf das "Original-Hersteller-Zertifikat" zu erhalten, man wird alles tun, wenn es eine Tageszulassung ist, daß das Original-Hersteller-Zertifikat nicht in Deine Finger kommt.

Ausschließlich nur, wer das "Original-Hersteller-Zertifikat" in Händen hält, kann dadurch das Eigentum am Fahrzeug festmachen.

Man wird dazu nicht wirklich viel finden, jedoch nur ein Gedanke.

"Ein Neufahrzeug, was gerade beim Hersteller vom Band gerollt ist, besitzt noch keinerlei Papiere in Form von Zulassungsbescheinigung Teil I und II. Jedoch sehen wir immer nur Zulassungsbescheinigung Teil I und II, doch es muss ein entsprechend dokumentierter Nachweis vorhanden sein, daß es das Neufahrzeug X überhaupt gibt und es das auch ist.
Erzählen kann man viel, jedoch das "Original-Hersteller-Zertifikat" erbringt den Nachweis in dokumentierter Form über / zum Neufahrzeug X."

Nur mit dem "Original-Hersteller-Zertifikat" kann man über die Zulassungsfirma die Bescheinigung zur Zulassung (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) des Neufahrzeug X erhalten.

Mit diesem Schritt wird dann das Neufahrzeug X im Eigentum an die Firma "GERMANY" übertragen, mit der "Zulassungsbescheinigung Teil I und II" bekommt man dann das Besitzrecht (Nießbrauch), am Neufahrzeug X, übertragen.
Man er-hält dann das Besitzrecht an einem Neufahrzeug X, welches man zuvor für 40.000.-, 50.000.- oder gar 100.000.- €uro gekauft (Erwerb des Eigentums [denkst Du zumindest]) hat.

Geiler Schachzug!
Allen voran unter dem Blickwinkel, daß das "Original-Hersteller-Zertifikat" ebenso viel Wert ist wie das Neufahrzeug X, da es ein Wertpapier darstellt.
Geil, es Neufahrzeug X vom ursprünglichen Eigentümer geschenkt bekommen rebrousse-poil den Kaufpreis obendrauf.

Das nenne ich Mal eine "Gewinn-Gewinn-Situation" für "GERMANY".

Warum spricht der Volksmund vom Fahrzeugbesitzer, die "Wortmarke POLIZEI" von "Wer ist der Besitzer des PKW?" usw. usf. - bestimmt nicht aus Jux und Tollerei …

Du kannst hundertmal "Zulassungsbescheinigung Teil I und II" in Händen halten, trotz allem wirst Du auch hundertmal nicht der Eigentümer tirelire oder gar werden.

-Steve von Gecks

No comments:

Post a Comment